Physiotherapie

Herzlich willkommen, schön dass du da bist!

Mein Name ist Hannah Berger und ich bin Physiotherapeutin aus Leidenschaft.
Ich selbst liebe es in Bewegung zu bleiben und kann mich für viele verschiedene Sportarten begeistern.
Sowohl privat als auch in meinen Therapieeinheiten geht mein Ansatz weg von "schneller, weiter, mehr" hin zu Freude an Bewegung, Unbeschwertheit, Schmerzfreiheit, Gesundheit.

Physiotherapeutische Berufserfahrung
Seit 07/2022
Freiberufliche Physiotherapeutin
Orthopädie, Traumatologie, Innere Medizin, Geriatrie, Gesundheitsförderung

Seit 07/2022
Angestellte Physiotherapeutin
Zentrum für ambulante Rehabilitation PVA Wien
Orthopädie, Traumatologie, Innere Medizin, Onkologie

03/2023-07/2023
Dozentin
Akademie für individuelle Weiterentwicklung

2022
Physiotherapeutin
UHC Admira Wien Handball


Ausbildung
2019-2022
Physiotherapie Studium
FH Campus Wien

Fortbildungen
Babyschwimmen
Bewegung und Sport für Menschen mit Behinderung
Faszien, Triggerpunkte & CO
Knackpunkt Kiefergelenk - Temporomandibuläre Funktionsstörungen
Stabilisation der Schulter
ESP Schulterrehabilitation
Medizinische Trainingstherapie 
ESP Knie
MTT Hüfte / Knie 

Orthopädie / Traumatologie

Einer meiner Schwerpunkte liegt in den Bereichen Orthopädie und Traumatologie, wo ich mich auf die ganzheitliche Betreuung von Patient*innen mit akuten und chronischen Schmerzen spezialisiert habe. 

Therapiekompetenzen:

  • Konservative Rehabilitation nach akuten Verletzungen
  • Vorbereitung auf Operationen
  • Nachbetreuung nach Operationen 
  • Behandlung von chronischen Schmerzen

In meiner Tätigkeit sowohl im Rehazentrum als auch als freiberufliche Physiotherapeutin begegne ich täglich Patient*innen mit akuten sowie chronischen Beschwerden. Häufige Beschwerdebilder sind zum Beispiel:

  • Bandscheibenvorfall/ -Vorwölbung
  • Knieverletzungen (Kreuzbandriss, Meniskusriss, Außenbandriss)
  • Gleitwirbel
  • Muskelzerrung/ -Riss
  • Sehnenverletzungen
  • Knie-/ Hüftprothese
  • Knochenbrüche
  • Nackenschmerzen 
  • Schulterbeschwerden
  • Luxationen

Trotz oder gerade wegen meiner Erfahrung liegt mir besonders am Herzen, individuelle Behandlungsprogramme zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen jedes Einzelnen/ jeder Einzelnen gerecht werden. 

Innere Medizin

Aufgrund meiner Erfahrung in der Inneren Medizin freue ich mich zusätzlich darauf, Menschen mit folgenden Indikation behandeln zu können:

  • Stoffwechselerkrankungen (u.A. Adipositas, metabolisches Syndrom, Diabetes Mellitus)
  • Herzerkrankungen (u.A. Herzklappenoperationen, Herzmuskelentzündung, Herzinfarkt)
  • Atemwegserkrankungen (u.A. Post-COVID, COPD, Asthma, Pneumonie, Pulmonalembolie)
  • Erkrankungen der Blutgefäße (u.A. pAVK, venöse Insuffizienz, Arteriosklerose)

Gesundheitsförderung/ Prävention

  • KEINE Verordnung notwendig
  • Alle Altersgruppen 
  • Berufsunabhängig
  • Individuelle Trainingsplanerstellung & Trainingsbegleitung

Geriatrie

  • Häufig Kombinationen von chronischen Erkrankungen und orthopädischen Beschwerden
  • Hauptziele: Selbstständigkeit und Autonomie unter Berücksichtigung der individuellen Ziele bestmöglich erhalten & Schmerzreduktion
  • Erhalt/ Steigerung der Lebensqualität 
  • Franz-Josefs-Kai 65/12, Wien, Österreich
  •  +43-6641654225
  •  physiotherapie.berger@gmx.net
  •  Montag 08:00-11:00 Dienstag 16:30-18:30 Donnerstag 16:30-18:30 In Ausnahmefällen sind Termine außerhalb der Praxiszeiten möglich. Schicken Sie mir daher gerne eine Anfrage. In der Therapie konzentriere ich mich voll und ganz auf meine Patient*innen. Falls ich Ihren Anruf folglich gerade nicht entgegen nehmen kann, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht oder schreiben Sie mir. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

Terminvereinbarung

Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich gerne schriftlich oder telefonisch mit Ihrer Anfrage. Telefonnummer und Kontaktformular finden Sie unter dem Abschnitt "Kontakt". Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine für Sie reserviert sind und Termine die nicht 24h vorher abgesagt werden daher in Rechnung gestellt werden. 

Behandlungskosten 

45min     € 85,00
60min     € 100,00
Hausbesuchspauschale   € 20,00

*Je nach Versicherung ist eine teilweise oder sogar vollständige Kostenübernahme durch die Sozialversicherungsträger möglich (siehe Kostenerstattung).

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Kartenzahlung
  • Überweisung

Kostenerstattung von Behandlungskosten

Es besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch Ihren Versicherungsträger (z.B. ÖGK, BVAEB, KFA, SVS) nach vorheriger ärztlicher Bewilligung. Die Höhe des Selbstbehaltes ist vom Inhalt der Verordnung und vom jeweiligen Versicherungsträger abhängig (siehe unten). Falls Sie zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung noch eine private Krankenversicherung haben besteht zudem die Möglichkeit, einen Teil oder den gesamten Selbstbehalt über diese Zusatzversicherung erstattet zu bekommen. Unabhängig von der Versicherung kann der verbleibende Selbstbehalt in der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommenssteuererklärung des gleichen Jahres als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) geltend gemacht werden. 

Rückerstattungstarife* (Stand November 2023) 

LeistungBVAEBÖGKSVSKFA
Physiotherapie 30min€ 31,20€ 27,72€ 30,50€ 23,00
Physiotherapie 45min€ 46,80€ 41,58€ 45,75€ 34,51
Physiotherapie 60min
mit Begründung
€ 62,40€ 55,45€ 61,00€ 46,01
Manuelle Lymphdrainage 30min€ 27,56//€ 20,43
Komplexe physikalische Entstauungstherapie 45min/€ 41,58//
Hausbesuch€ 25,47€ 27,72€ 27,00€ 23,00
Heilmassage 15min€ 8,32€ 7,39€ 8,28€ 11,50

*bei den angeführten Tarifen handelt es sich um einen Auszug der gängigsten Leistungen. Gerne können Ihre Versicherungsträger für Fragen bezüglich anderer Leistungen kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Kostenrückerstattung seitens der Versicherungsträger jederzeit angepasst werden kann. Die oben beschriebenen Preise sind daher ohne Gewähr. 

Das sollten Sie vorbereiten

Bitte bereiten Sie für die erste Therapieeinheit die ärztliche Verordnung und alle aktuellen Befunde (z.B. Röntgten, CT, MRT, Blutbild, Entlassungsbefund - Spital) vor. 

Bei präventiven Sitzungen (Trainingsbegleitung, Gesundheitsförderung, Arbeitsplatzevaluierung) ist keine ärztliche Verordnung notwendig. 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

I.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie vom Arzt / von der Ärztin Ihres Vertrauens, der/ die zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.

Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

- eine medizinische Diagnose
- die Anzahl der Behandlungseinheiten und
- die verordnete Behandlung

beinhalten.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden,
wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen.


I.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.

Ihre Physiotherapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückersatz gemäß dem Kassentarif an.

I.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krakenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.

I.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Physiotherapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.


II Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

II.1. Persönliche Einzelbetreuung

Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie:
- Behandlungsziel
- Maßnahmen der Behandlung
- Behandlungstermine
- Behandlungsdauer
- Behandlungsfrequenz
- Behandlungsumfang
- Kosten der Behandlung


II.2. Ihre Behandlung

Die Leistung Ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellenTherapiematerials, Dokumentation Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelndem Arzt, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihren Krankenversicherungsträger.


II.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Physiotherapeutin

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch- technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

Ihre Physiotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Physiotherapeutin abzusprechen.

Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Physiotherapeutin mit Ihnen darüber beraten.

Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.

II.4. Dokumentation

Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Physiotherapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Physiotherapeutin.

III Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

III.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material sowie Anfahrtskosten. Die Kosten werden Ihnen von Ihrer Physiotherapeutin zu Beginn der Behandlung mitgeteilt.


III.2. Zahlungsmodus

Ihre Physiotherapeutin stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.

Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrer Physiotherapeutin vereinbaren:

- Barzahlung
- Zahlung mittels Überweisung

Mit Ihrer Physiotherapeutin vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung.

Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.

IV. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ihre Physiotherapeutin ist eine Begleitungauf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Physiotherapeutin Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen.

Ihre Physiotherapeutin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhält Ihre Physiotherapeutin den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihre Physiotherapeutin darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

V Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich - spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin - Ihrer Physiotherapeutin mitzuteilen.

Andernfalls behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

VI Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte die Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Physiotherapeutin.

Sowohl Ihnen als auch Ihrer Physiotherapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihre Physiotherapeutin wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer Physiotherapeutin die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar ist oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

VII Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung - versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen - und der von Ihrer Physiotherapeutin ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um
- Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder
- Postanweisung

des gemäß Kassentarif zum Kostenersatz gelangenden Betrages.

Ihre Physiotherapeutin berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet.

Copyright
Alle dargestellten Fremdlogos sowie Warenzeichen sind Copyright und Eigentum der entsprechenden Firmen.

3. Datenschutz
Kunden- und Patientendaten werden streng vertraulich behandelt und nicht an dritte weitergegeben.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien, Österreich. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

Stand Dezember 2023